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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stefan Klaus Ritter, geprüfter und registrierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Bautenschutz und Bausanierung (EIPOS). Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten Stand Juni 2007
§ 1 Geltung
1. Die Rechtsbeziehungen des freien und unabhängigen Sachverständigen zu seinem Auftraggeber (AG) bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.
2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur Vertragsinhalt, wenn sie vom Sachverständigen ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
§ 2 Auftrag
1. Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen.
2. Gegenstand des Auftrags ist jede Art gutachterlicher Tätigkeit, darunter zählt Feststellung von Tatsachen, Darstellungen von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung. Diese Tätigkeit kann auch im Rahmen schiedsgutachterlicher oder schiedsgerichtlicher Tätigkeit ausgeübt werden.
3. Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen. (sep. Rahmenvertrag)
§ 3 Durchführung des Auftrags
1. Der Auftrag ist entsprechend den für einen freien und unabhängigen Sachverständigen gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
2. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom AG gewünschtes Ergebnis, kann der Sachverständige nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten.
3. Der Sachverständige erstattet seine Gutachten persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung des Sachverständigen erhalten bleibt, kann sich der Sachverständige bei der Vorbereitung des Gutachtens der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen.
4. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrags die Hinzuziehung von Sachverständigen anderer Disziplinen erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den AG.
5. Der Sachverständige ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags auf Kosten des AG die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anzufertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des AG. bedarf.
Soweit hierfür unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Gutachtens zeit- oder kostenaufwändige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
6. Der Sachverständige wird vom AG ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen die für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist ihm vom AG. hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.
7. Das Gutachten ist innerhalb der vereinbarten Frist zu erstatten, sofern nicht vorhersehbare Gründen dagegen sprechen. (z.B. fehlende Ergebnisse, Krankheit).
8. Schriftliche Ausarbeitungen werden dem AG in einfacher Ausfertigung zur Verfügung gestellt. Weitere Exemplare werden gesondert in Rechnung gestellt.
9. Nach Erledigung des Auftrags und Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der Sachverständige die ihm vom AG. zur Durchführung des Gutachtens überlassenen Unterlagen unaufgefordert wieder zurückzugeben.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
1. Der AG darf dem Sachverständigen keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen könnten.
2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachversändigen alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen.Der Sachverständige ist von allen Vorgängen und Umständen, die erkennbar für die Erstattung des Gutachtens von Bedeutung sein können, rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung in Kenntnis zu setzen.
§ 5 Schweigepflicht des Sachverständigen
1. Der Sachverständige unterliegt gemäß § 203 Abs.2 Nr. 5 StGB einer mit Strafe bewehrten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihm auch vertraglich untersagt, das Gutachten selbst oder Tatsachen, oder Unterlagen, die im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit anvertraut worden oder sonst bekannt geworden sind, Unbefugte zu offenbaren, weiterzugeben oder auszunutzen.Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundige Tatsachen und gilt über die Dauer hinaus.
2. Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb des
Sachverständigen mitarbeitenden Personen.
Der Sachverständige hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird.
3.Der Sachverständige ist zur Offenbarung, Weitergabe oder eigenden Verwendung der bei der Gutachtenerstattung erlangte Kenntnisse befugt, wenn Grund von gesetzlichen Vorschriften dazu verpflichtet oder sein AG. Ihn ausdrücklich und schriftlich von der Schweigepflicht entbindet.
§ 6 Urheberrechtsschutz
1. Der Sachverständige behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
2. Insoweit darf der AG. das im Rahmen des Auftrags gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstige Einzelheiten nur für den Zweck, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist.
3. Eine darüber hinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung ist dem Auftraggeber nur mit Einwilligung des Sachverständigen gestattet.
4. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Falle der Einwilligung des Sachverständigen. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens gestattet.
§ 7 Honorar
1. Der Sachverständige hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Vergütung enthält die allgemeinen Bürokosten des Sachverständigen.
2. Daneben können Nebenkosten und Auslagen in tatsächlich anfallender (gegen entsprechenden Nachweis) oder vereinbarter Höhe (ohne Nachweis) verlangt werden.
3. Wird ein erstattetes Gutachten in einem Rechtsstreit als Beweis anerkannt und der Sachverständige als Zeuge bei Gericht geladen, hat der Auftraggeber die Differenz zwischen Zeugengeld und dem normalen Honorar des Sachverständigen auszugleichen. Ebenso sind Reisekosten, Nebenkosten und ggf. Kosten für Übernachtung bzw. mehrtägige Reisen zu erstatten, wenn diese nicht in voller Höhe durch das Gericht festgesetzt werden.
4. Das Honorar ist Netto zu leisten. Ausnahmen hiervon sind ausgeschlossen.
§ 8 Zahlung, Zahlungsverzug
1. Das vereinbarte bzw. das gemäß Auftrag zu erwartende Honorar ist bei Auftragserteilung zu ¾ im Voraus zu entrichten. Erst nach Zahlungseingang des Vorschusses wird der Sachverständige seine Arbeit aufnehmen.
2. Das restliche Honorar wird mit Zugang des Gutachtens beim Auftraggeber fällig. Die postalische Übersendung des Gutachtens unter gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung durch Nachnahme ist zulässig.
3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung unter Berechnung aller Kosten des Geldverkehrs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber angenommen.
4. Kommt der AG mit der Zahlung des Honorars in Verzug, so kann der Sachverständige nach setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Sachverständige eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der AG eine geringere Belastung nachweist.
5. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Sachverständigen zur Folge. In diesen Fällen ist der Sachverständige berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gleiche gilt bei Nichteinlösen von Wechseln oder Schecks, Zahlungseinstellung, Konkurs oder Nachsuchen eines Vergleiches des AG.
6. Gegen Ansprüche des Sachverständigen kann der AG nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des AG. unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht.
§ 9 Fristüberschreitung
1. Die Frist zur Ablieferung des Gutachtens (vgl. 3Abs.7) beginnt mit Vertragsabschluss. Benötigt der Sachverständige für die Erstattung des Gutachtens Unterlagen des Auftraggebers (vgl. 4 Abs.2) oder ist die Zahlung eines Vorschusses vereinbart, so beginnt der Lauf der Frist erst nach Eingang der Unterlagen bzw. des Vorschusses.
2. Bei der Überschreitung des Ablieferungstermins kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Sachverständigen oder der vom Sachverständigen zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.
3. Der Sachverständige kommt nur in Verzug, wenn er die Lieferverzögerung des Gutachtens zu vertreten hat. Bei nicht zu vertretenden Lieferhindernissen wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt, Krankheit, Streik und Aussperrung, die auf einem unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schwerwiegenden Betriebsstörungen führen, tritt Lieferverzug nicht ein. Die Ablieferungsfrist verlängert sich entsprechend, und der Auftraggeber kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Wird durch solche Lieferhindernisse dem Sachverständigen die Erstattung des Gutachtens völlig unmöglich, so wird er von seinen Vertragspflichten frei. Auch in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Schadenersatzanspruch nicht zu.
4. Der Auftraggeber kann neben Lieferung Verzugsschadenersatz nur verlangen, wenn dem Sachverständigen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.
§ 10 Kündigung
1. Der Sachverständige kann den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
2. Wichtige Gründe, die den Sachverständigen zur Kündigung berechtigen, sind u. a. Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers; die das Ergebnis des Gutachtens verfälschen kann (vgl. 4 Abs. 1) wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät; wenn der AG in Vermögensverfall gerät; wenn der Sachverständige nach Auftragsannahme feststellt, dass ihm die zur Erledigung des Auftrags notwendige Sachkunde fehlt.
3. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrags ausgeschlossen.
§ 11 Gewährleistung
1.Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung eines mangelhaften Gutachtens verlangen.
2. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert, oder schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber Wandlung des Vertrages oder Herabsetzung des Honorars (Minderung) verlangen.
3. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem Sachverständigen schriftlich angezeigt werden, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.
4. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz unberührt.
§ 12 Haftung
1. Der Sachverständige haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen.
2. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung gemäß §11 werden dadurch nicht berührt. Die Ansprüche wegen Lieferverzuges sind in §9 abschließend geregelt.
3. Schadenersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim AG.
§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Sachverständigen.
2. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Sachverständiger ausschließlicher Gerichtsstand.
3. Der gleiche Gerichtsstand wie Ziffer 2 gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 14 Schlussbemerkung
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelung dieser AGB wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages nicht berührt.
ERGÄNZUNG
ABG von Tatort-Bau für Vertrieb von Protimeter Produkte
1 Allgemeines
1) Für alle Angebote und alle Vertragsabschlüsse mit uns einschließlich Beratungen und sonstige vertragliche Leistungen gelten die nachstehenden Bedingungen soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen.
2) Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Auftragsbestätigungen oder Bestätigungsschreiben sind maßgebend für den Vertragsinhalt., ansonsten besteht kein Rechtsanspruch auf Erfüllung eines Vertrages. Mündliche und fernmündliche Erklärungen unserer Vertreter und Mitarbeiter und Nebenabreden sind nur wirksam wenn sie schriftlich bestätigt sind.
3) Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Beschreibungen usw. in Angeboten, Preislisten und sonstigen allgemeinen Drucksachen sind bestmöglich erstellt bzw. ermittelt, jedoch nur annähernd maßgebend sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bei Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
4) Alle technischen Daten sind Herstellerangaben für die wir keine Haftung übernehmen.
2 Versand, Gefahrübergang
1) Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen und Sorgfalt. Die Sendung wird von uns auf Kosten des Käufers gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert, es sei denn, daß anderes schriftlich vereinbart ist.
2) Die Gefahr geht - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - auf den Käufer über sobald die Lieferung unser Lager oder den sonstigen bestimmungsgemäßen Versandtort verlassen hat. Wird der Versand der Ware durch den Käufer oder dessen Beauftragte verzögert, geht die Gefahr für Untergang oder Verschlechterung der Ware mit dem Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
1) Unsere Preise verstehen sich ab Lieferstelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Auf alle Aufträge werden anteilige Versandkosten, die Porto, Verpackung und Versicherung beinhalten, sowie Kosten per Nachnahme unter Berechnung der Nachnahmegebühren festgesetzt.
2) Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort - binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, wenn anders vereinbart.
3) Die Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Besteht ein Zurückbehaltungsrecht, dürfen Zahlungen des Käufers jedoch nur in dem Umfang bis zur Erledigung der Gegenansprüche zurückgehalten werden der in einem angemessenen Verhältnis zu den Gegenansprüchen steht.
4) Für Verzugszeiten werden Zinsen in der Höhe von 5% berechnet. Käufer die in Zahlungsverzug oder nach Vertragsabschluß zahlungsunfähig bekannt werden , die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, sind wir denoch berechtigt alle noch offenen Forderungen einschließlich derjenigen für die Wechsel gegeben wurden sofort fällig zu stellen und ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles nur gegen Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheiten auszuführen. Uns zustehende etwaige weitergehende Anspruche bleiben hiervon unberührt.
5 Rückgaberecht - Regelung für Online-Geschäfte
1) Der Käufer hat das Recht innerhalb 14 Tagen die Ware ohne Angabe von Gründen zurück zu geben, sofern diese nicht für die eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet wurde.
4 Lieferung Lieferfristen
1) Die Lieferfrist beginnt nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und nicht vor Beibringung etwa erforderlicher behördlicher Genehmigungen und sonstiger vom Käufer zu beschaffender Unterlagen.
2) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
3) Sind wir durch höhere Gewalt Streik oder Aussperrung oder unvorhergesehene Ereignisse, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten - gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten - wie Betriebsstörungen behördliche Eingriffe, Energie- oder Rohstoffmangel, an der Erfüllung unserer Lieferpflicht gehindert verlängert sich die Lieferfrist in angemessener Weise. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten.
4) Teillieferungen werden von uns auf Wunsch des Kunden mit anteiligen Versandkosten vorgenommen.
5) Bei Lieferverzug hat der Käufer uns in jedem Falle eine angemessene Nachfrist zu setzen.
6) Bei Lieferverzug oder durch uns verschuldeter nachträglicher Unmöglichkeit der Lieferung sind bei Geschäften mit Kaufleuten, die zum Betriebe ihres Handelsgewerbes gehören (Handelsgeschäften) Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen. Wird bei Handelsgeschäften die Lieferung durch unser Verschulden verspätet ausgeführt und erleidet der Käufer hierdurch einen Verspätungsschaden, kann er eine Verzugsentschädigung in Höhe des von ihm nachzuweisenden im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens verlangen, maximal für jede volle Woche der Verspätung ½ %, jedoch höchstens 5% des Kaufpreises desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Verspätung nicht in zweckdienlichen Gebrauch genommen werden kann. Die Beschränkung bei Nichthandelsgeschäften gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen.
7) Wir behalten uns die Annahme unberechtigter Rücklieferungen oder Rücksendung zu Lasten des Käufers vor.
5 Gewährleistung
Bei Vorliegen von Mängeln - auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften - haften wir wie folgt:
1) Wir haben diejenigen Teile nach unserer Wahl, die wir nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen haben, auszubessern oder neu zu liefern, die sich seit Übernahme der Ware durch den Käufer infolge eines vor dem Gefahrzubergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
2) Der Käufer ist berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen, wenn wir eine gestellte angemessene Nachfrist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen oder Nachbesserung oder Ersatzlieferung von uns berechtigt endgültig abgelehnt werden oder endgültig fehlgeschlagen sind.
3) Es wird keine Gewähr übernommen für die Eignung unserer Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck, wenn die konkrete Verwendungsmöglichkeit sich nicht aus einer der Ware beigefügten schriftlichen Anleitung ergibt oder die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck nicht ausdrücklich schriftlich von uns bejaht wurde. Der Käufer ist in jedem Falle selbst verpflichtet, die Eignung unserer Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck vorab im einzelnen zu überprüfen.
4) Es wird keine Gewahr geleistet für Schaden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung , unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandset- zungsarbeiten seitens des Käufers oder ohne unsere Zustimmung eingesetzter Dritter oder übermäßiger Beanspruchung oder durch chemische elektrochemische oder elektronische Einflusse sofern diese nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, entstehen.
5) Für Schaden die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Neben Pflichten, wegen Beratungsfehlem aus unerlaubter Handlung wegen schadhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Nachlieferungspflicht oder aus sonstigem Rechtsgrunde eintreten haften wir oder unsere Erfüllungsgehilfen nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen. Bei Handlungsgeschäften sind auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften Schadenser- satzanspruche ausgeschlossen wenn die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschaden zu vermeiden.
6) Bei unberechtigtem Rücktritt des Käufers vom Vertrag können wir Schadensersatz bis zur Höhe des Auftragswertes zum Zeitpunkt der Bestellungsannahme geltend machen.
6 Allgemeine Haftung
1) Schadensersatzanspruche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen - insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten aus Verschulden bei Vertragsschluß aus unerlaubter Handlung - sind ausgeschlossen wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns vorliegen oder ein Haftungsausschluß aus sonstigen Gründen rechtlich nicht zulässig ist.
2) In allen Fällen - auch in den Fällen der Ziffer V 5 - in denen in Handelsgeschäften bei grober Fahrlässigkeit oder bei diesen und Nicht-Handelsgeschäften auch ohne grobe Fahrlässigkeit die Haftung nicht ausgeschlossen aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Haftung stets beschränkt auf den nachgewiesenen bei Vertragsabschluß voraussehbaren Schaden höchstens jedoch auf unseren Verkaufspreis des von uns gelieferten Produkts, auf das sich die Schadensersatzansprüche beziehen oder aus dem sie resultieren.
3) Die Regelung unter IV 6 bleibt hiervon unberührt Sollte im Einzelfall die dortige Haftungsbeschränkung nicht durchsetzbar sein, gilt jedenfalls die Beschränkung gemäß Vorstehendem Absatz.
7 Eigentumsvorbehalt
Das Eigentumsrecht an sämtlichen von uns gelieferten Waren und auch aus bereits bezahlten Rechnungen stammenden Waren behalten wir uns bis zur vollen Regulierung des sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Betrages und bis zur Einlosung von Wechseln und Schecks vor, so daß wir auch im Falle eines Konkurses oder Vergleiches ein Aussonderungsrecht gern §43 der Konkursordnung haben. Der Käufer darf die Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern oder verarbeiten Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Käufer untersagt.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme der Ware oder sonstigen Maßnahmen Dritter hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet, ohne daß damit von unserem Recht, vom Vertrage zurückzutreten automatisch Gebrauch gemacht wird. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten und zwar gleich ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren erfolgt. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes unserer Vorbehalts wäre. Der Käufer ist nur so lange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Soweit der Wert der uns gegebenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet
8 Gerichtsstand, Erfüllungsort anwendbares Recht und Sonstiges
1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Tecklenburg Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - einschließlich Wechsel- und Scheckklagen - ist, sofern der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind auch berechtigt, nach unserer Wahl am Sitz des Käufers zu klagen.
2) Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Bei Auslegung von Handelsklauseln gelten die Incoterms 1990 in der jeweils neuesten Fassung. Die Bestimmungen der Haager Kaufrechts-Übereinkommen vom 1 Juli 1964 sowie der deutschen Ausführungsgesetze hierzu sind ausgeschlossen.
3) Soweit in den vorstehenden Bedingungen Handelsgeschäfte angesprochen sind stehen diesen Geschäfte mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichem Sondervermögen gleich.
4) Sofern hier nicht anders geregelt oder nicht aufgeführt finden die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in ihrer gültigen Fassung Anwendung Stand 07/98.

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Besucherzahl für Heute: 70 Besucher (166 Hits) ! Ihr Baugutachter für Baupfusch, Bauqualitätssicherung, Blowerdoor (Luftdichtigkeit) und Thermografie von Gebäuden.
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Bausachverständiger bietet Hilfe bei Feuchtigkeit im Gebäude
Feuchte im Bauwerk - bewertet der Baugutachter in der Regel als kostenspielige Sanierungsfälle!
Unser Bauexperte kennt den Leitfaden zur Schadensbeseitigung und Schadensvermeidung. Der Schwerpunkt dieser Dienstleistung besteht darin, den Bauherren bei der Bekämpfung der Feuchtigkeit im Gebäude zur Seite zu stehen. Um Gebäudeschäden durch Wasser zu sanieren oder zu vermeiden, ist es wichtig, die Wege des Wassers zu erörtern und die Ursachen zu untersuchen. Dabei hilft in der Regel ein Baugutachten, das unser Bausachverständiger Ritter für Sie ausarbeiten kann. Den entsprechenden Rahmenvertrag mit Preise des Baugutachters erhalten Interessenten per e-Mail! Folgender Leistungsumfang kann auf Anfrage behandelt werden: - Balkone, Dächer (Flach- und Steildächer), Kellerräumlichkeiten - erdberührte Bauteile (Fundamente, Bodenplatte und Kelleraußenwände), - Leckagen in Abdichtungen z.B. Feuchträume (Undichtigkeiten von Rohleitungen, Steigleitungen oder an Wasserentnahmestellen (Wasserhahn) bzw. -abläufen. Dabei werden unsachgemäße Ausführung von Abdichtungen (Bitumenbahnen / Dichtschlämme) sowie Rückstau aufgrund falscher Bemessung des Regenwasserabflusse (zur Kanalisation) bewertet. Weitere Feuchtequellen sind z.B.: Kondensatfeuchte aus der Raumluft (z.B. durch falsches Lüften oder Leckagen in der Aussenhülle und Bildung von Konvektions-Feuchte, durch Beschädigung von Bauteilen der Gebäudehülle oder fehlerhafte Sanierung. Der Bauexperte Ritter gibt insbesondere Antworten auf die vielfältigen Fragen zu konstruktiven Details. Diesen Vorteil haben interessierte Bauherren schnell erkannt und nutzen die Kompetenz des Bausachverständigen die im Laufe der langjährigen Berufserfahrung als Mauergeselle/Bauleiter für Sanierungen erreicht wurde. Gutachterliche Schlagwörter für die Bekämpfung von Baufeuchtigkeit : Keller, Gebäude, Dach, Balkone, Loggia, Veranda, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer, Heizkreis, Flachdach, Steildach, Bauteil(erdberührt), Wärmedämmung, Kellerwand, Außenwand, Kapilarität, Feuchtigkeit (aufsteigend), Bodenablauf, Feuchtraum, Nassraum, Flächenabdichtung, Abdichtung, Horizontalabdichtung, Risse, Undichtigkeit, Leckage, Blowerdoor Test, Rohrauge, Video, Kontrolle, Luftfeuchtigkeit, Tauwasserbildung, Salperterbildung, Schimmelbildung, Feuchtigkeitsschaden, Feuchtigkeitsmessungen, Schadensursache, Thermografie, Schadensvermeidung, Bauexperte, feuchter Keller, Wassereinbruch, Kellerschaden, Wasserschaden, Rohrschaden, Abdichtungsschaden.
Bausachverständiger bietet Thermografie von Gebäuden / Fassadenthermografie / Wärmeverluste aufspüren
Das hiesige Bausachverständigenbüro bietet die sog. "Thermografie" das ist ein berührungsloses Messverfahren. Das heißt, es lassen sich mit Thermografie zahlreiche (320 x 280 Pixel) Temperaturmessungen flächenförmig per Kopfdruck erfassen und visuell darstellen. Die Alternative ist vgl.eine punktuelle Messungen wie z. B. mittels Thermometer oder Pyrometer. Mit Thermografie wird die Feststellung der Wärmeemission von Gegenständen, Maschinen, Häusern usw. bezeichnet. Mit Hilfe der Thermografie ist Baugutachter Ritter in der Lage, eine genaue Bewertung über mögliche thermische Verluste oder bestehende Wärmequellen zu abzugeben. Der dazu genutzte wärmeempfindliche Sensor kommt aus den USA. Die EZTherm Infrarotkamera wird für Gebäudethermografien und bei Luftströmungstests / Blowerdoor Verfahren eingesetzt" Die Thermogramme werden ausgewertet und nach Bedarf angefertigt bzw. die Temperaturbereiche angepaßt. Der entscheidende Faktor für die Thermogramme ist der Emissionsgrad des zu untersuchenden Objekts und die klimatischen Rahmenbedingungen. Umgangssprachlich werden Bauexperten oder Baugutachter mit eigener IR-Wärmebildkamera auch Thermograf bzw. Thermograph bezeichnet. Zur Qualitätssicherung setzt Bausachverständiger Ritter die Thermografie bei der Überprüfung der Luftdichtigkeit und Bestimmung einer fachgerechten Wärmedämmung von Gebäuden ein. Die Gebäudethermografie und der Einsatz bei der Leckageortung von Warmwasserleitungsbrüchen zeichnet die Bauthermografie aus. Eine rationelle, sicherer und schnelle Bauausführung kann somit eindeutig nachgewiesen werden, ohne Bauteile zerstören zu müssen. Besonders große Erfolge hat Bausachverständiger Ritter mit Einsatz der IR-Thermografiekamera zur thermografischen Untersuchung der Gebäudehülle, in Verbindung mit einer Luftdichtheitsprüfung (Blowerdoor Unterdruck & Blowerdoor Überdruck). Zudem bietet unser Netzwerkpartner eine fundierte Ausbildung als Thermograf für die thermografische Überprüfung elektrischer und elektronischer Bauelemente / Schalteranlagen / Server. Die Kunden kommen aus der Industrie und nutzen die Vorteile für sich, denn frühzeitig lassen sich Fehlerquellen lokalisieren und Gefahren vermeiden. Gutachterliche Tags für die Thermografie von Gebäuden: Thermographie: Gebäudethermografie, Bilder - Wärmebilder von Häusern Aufnahmen, Wärmebildaufnahmen, Bauthermographie, Wärmebildkamera Haus - thermografieaufnahme haus, Thermographie, Gebäudethermografie, Bilder, Wärmebilder von Häusern, Thermografie, Thermographie, Photos, Gebäude, Aufnahmen, thermografische Aufnahmen, Wärmebildbildkamera, Haus, thermografieaufnahme haus, Ir Aufnahmen, infra, pic, Hotspot .
Warum einen Baugutachter der Fa. Tatort-Bau zu Rate ziehen?
Tatort-Bau das Bausachverständigenbüro, bei Bauunternehmen als "Hardliner" und als "Pingelkopp" verschrien - für Kunden ein angenehmer Bausachverständiger mit "Biss". Wir stehen dazu, das ist unser Job und sprechen sicher für alle anderen Sachverständigen, besonders für die Baubranche! Mit uns haben Sie einen kompetenten, loyalen Partner - für Bauqualität - an Ihrer Seite. Wir bieten Hilfe für Lösungen, Probleme und Bedürfnisse ! Ihr Begehren ist unser Anliegen und unsere Dienstleistungen werden individuell angepasst. Schauen Sie sich um, wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Allgemeine Baugutachten erstellt als privates Baugutachten bewertet in der Regel einen Bauzustand. Es werden Fakten ermittelt und die gutachterlich Stellungnahme des Baugutachters gibt Auskunft darüber, ob eine Konstruktion einwandfrei und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend ausgeführt wurde. Unsere Baugutachten werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Dienstleistung ist käuflich, nicht aber das Ergebniss. In unseren Baugutachten werden Ursachen für den Zustand und der eventuell vorhandenen Baumängel und mögliche Folgeschäden benannt. Ein dreifacher Baugutachter ist der Garant dafür, das im Baugutachten die Möglichkeiten zur Sanierung der Baumängel auf Wunsch genannt werden. Die Baugutachterkosten für ein Baugutachten sind abhänig vom Schaden, Umstand und Fragestellung die sich aus dem Schadensbild ergibt. Die Kosten eines Baugutachtens ergeben sich aus verschiedenen Baugutachter Stundensätzen und Einsatz der Gerätschaften, sowie notwendige Merkblätter und Untersuchungsauslagen. Zusätzlich kommen Fahrt-, Fahr und ggf. Unterkunfskosten hinzu. Zudem stellt die Dienstleistung eines privaten Baugutachters im gerichtlichen Streitprozess (Baustreitverfahren) wichtige Brückenpfeiler für Ihren Anwalt, denn eine wichtige Beweislage im selbständigen Beweissicherungsverfahren zu ermitteln, ist eine wesentliche Rolle nach der Erstellung eines Baugutachtens. Das bedeutet: Eine ausreichende und aussagekräftige Darstellung von Mängeln und Schäden sind in einem Baugutachten notwendig, um Erfolg im Streit zu haben. Häufig werden die Parteien sich über einzelne Sachverhalte nicht einig und das Gericht bestellt einen eigenen Bausachverständigen. Fordern Sie uns, dieses Büro ist auch für schwere Fälle gut gerüstet.
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Unsere Stärke Baupfusch zu ermitteln ist Ihr Vorteil beim "Hauskauf"!
Schäden durch Ameisen- Ratten - Mäuse - Kakerlaken - Küchenschaben - Tauben +++ GEWERBEIMMOBILIEN - IMMOBILIENCHECK+++ Kurze Übersicht über das alltägliche Leistungsgebiet, als Baugutachter bei der Sachverständigentätigkeit für Schäden an Gebäuden, Bautenschutz & Bausanierung. Baugutachter für Schäden an Abdichtung, an Abdeckung, an Abklebung, nach Abbruch, Abriss, Aufsteigende Feuchtigkeit gesucht ? Bausachverständiger für Schäden an abgehängter, Trockenbaudecke, Akustikdecke, Regibsdecke, Holzpanele, Kassettendecke, Holzvertäfelung, Holzverkleidung gesucht ? +++ IMMOBILIENKAUFBERATUNG +++ Bausachverständige für Schäden an erdberührten und spritzwasserbelasteten Sockelbereich, Mauerwerk, Betonpfeiler, Bauteile gesucht ? Bausachverständigenbüro für Schäden an Aussenwandflächen, Ausfahrt, Aussenbauteile, Aussengeländer, Aussenmauerwerk, Aussenputzfläche, Aussenbalkon, Aussenkellerbereich, Aussentür, Aussenfenster, Aussenwand, Aussenplasterung, Aussendämmung, Aussenklinker, Aussenfassade, Aussenpodest, Aussengeländer gesucht ? +++ BAUSACHVERSTÄNDIGENBÜRO +++ Bauexperte für Schäden am Bau, Baustoffe, Bauten, Balkon, an der Balkonplatte, an der Balkonbrüstung,Balkongeländer, Balkonbelag, Balkonbleche, Balkonabdichtung, Balkonabklebung, Balkonbeschichtung, Balkonanstrich, Balkonbrüstung, undichte Bodeneinläufe gesucht ? Baubegleiter für Schäden an der Bewehrung, Beläge, im Bad, Badewanne, Badezimmerfliesen,Badabdichtung,Badversiegelung, Bohrlöcher, Bohrlochverfahren, Bodenbeschichtung,Betonbeschichtung, Betonsanierung, Beschichtungen, Bodenlucke, Bodentreppe, Bodenfliesen,Bodenbeläge, Bodenabdichtung, Bodenausgleichsschicht gesucht ? +++ GUTACHTEN FÜR SCHÄDEN AM MAUERWERK +++ Bauaufsicht für Schäden an Betonwände, Betonwanne, Betonstufen, Betonmauer, Betondecke, Betonfundamente, Betonbewehrung gesucht ? Bauüberwachung für Schäden am Dach, Dachabdichtung, Dachversiegelung, Dachpappe, Dachüberstand, Dachabklebung, Dachbegrünung, Dachausbau, Dachfirst, Dachpfanne, Dachdeckung, Dachsanierung, Dachschiefer, Dachrinne, Dachablauf gesucht ? +++ GUTACHTER FÜR FEUCHTE KELLER +++ Bausanierung für Schäden durch Dachabriß, Dachundichtigkeit, Dachausführungen, Dachdecker, Dachbewegung, Dachschaden, Dachfenster, Dachlüftung, Dachterrasse gesucht ?Baugutachten für Schäden an Decken, Deckenauflager, Deckenverkleidung, Deckenanstrich, Deckenputz, Deckenanschluss, Dehnungsfuge, Dichtschlämme, Dickbeschichtung, Dünnbettmörtel, Dickbettmörtel gesucht ? +++ SACHVERSTÄNDIGER FÜR BAUBERATUNG +++ Baudokumentation für Schäden an Dämmung, Drainage, Dreikammersystem, Drempel, Dusche, Duschkabine gesucht ? Bauabnahme für Schäden an Einfahrten, Einzelgarage, Einbauteile, Einbaufenster, Eisenträger, Eisen, Eisengitter, Eis, Entwässerung, Erker, Erdwall, Erdbewegung, Erdrutsch, Erwärmung, elastische Fugen gesucht?
Wir bieten für folgenden Landkreis und kreisfreie Stadt: Luftdichtigkeitsmessung / Blowerdoor Test: z.B. Nordrhein-Westfalen
Köln | Dortmund | Düsseldorf | Essen | Duisburg | Bochum | Wuppertal | Bielefeld | Bonn | Münster | Gelsenkirchen | Aachen | Mönchengladbach | Krefeld | Oberhausen | Hagen | Hamm | Mülheim an der Ruhr | Herne | Solingen | Leverkusen | Neuss Rhein-Kreis | Paderborn | Recklinghausen | Bottrop | Remscheid | Moers Wesel | Bergisch Gladbach | Rheinisch-Bergischer | Siegen | Siegen-Wittgenstein | Witten
In der folgender Region bieten wir Baugutachten, Blowerdoor Test`s, Baubegleitung und Hauskaufberatung als gutachterliche Dienstleistung an:
Baden-Württemberg - Unsere Dinstleistung bieten wir in Region in Bad Liebenzell, Calw, Pforzheim, Böblingen, Sindelfingen, Stuttgart (Deutschland, Bundesrepublik) Alb-Donau / Kreis Biberach / Bodenseekreis / Breisgau-Hochschwarzwald / Böblingen / Calw / Emmendingen / Enzkreis / Esslingen / Freudenstadt / Göppingen / Heidenheim / Heilbronn / Hohenlohekreis / Karlsruhe / Konstanz / Ludwigsburg / Lörrach / Main-Tauber-Kreis / Neckar-Odenwald-Kreis / Ortenaukreis / Ostalbkreis / Rastatt / Ravensburg / Rems-Murr-Kreis / Reutlingen / Rhein-Neckar-Kreis / Rottweil / Schwarzwald-Baar-Kreis / Schwäbisch Hall / Sigmaringen / Tuttlingen / Tübingen / Waldshut / Zollernalbkreis
In nachfolgenden Landkreisen und kreisfreie Städte sind wir Anbieter der o.g. gutachterlichen Dienstleistungen:
Ammerland | Aurich | Braunschweig | Celle | Cloppenburg | Cuxhaven | Delmenhorst | Diepholz | Emden | Emsland | Friesland | Gifhorn | Goslar | Göttingen | Grafschaft Bentheim | Hameln-Pyrmont | Region Hannover | Harburg | Helmstedt | Hildesheim | Holzminden | Leer | Lüchow-Dannenberg | Lüneburg | Nienburg/Weser | Northeim | Oldenburg (Land) | Oldenburg (Stadt) | Osnabrück (Land) | Osnabrück (Stadt) | Osterholz | Osterode am Harz | Peine | Rotenburg (Wümme) | Salzgitter | Schaumburg | Soltau-Fallingbostel | Stade | Uelzen | Vechta | Verden | Wesermarsch | Wilhelmshaven | Wittmund | Wolfenbüttel | Wolfsburg
Die Bauberatung ist ein Grundstein unserer Arbeit:
Wir vermitteln Ihnen Wissen über Nutzung und Materialwahl, sowie nützliche Informationen für Ihr Bauvorhaben. • Schäden am Gebäude vermeiden • Optimales Ergebnis erreichen• Zeit - und Nerven sparen. Der Baupfusch ist eines unserer Fachgebiete. Wir unterstützen Sie bei der Vermeidung, Ermittlung, Festellung von Schäden an Gebäuden und erstellen Privatgutachten. • Bewertung der ausgeführten Bauqualität • Vermeidung durch frühzeitige Erkennung von Baumängeln • Sanierungskonzepte per Kurzguachten erstellen. Die Blower Door Messung unsere Dienstleistung "Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden" zu ermitteln. Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden (NICHT verwechseln mit Dampfdurchlässigkeit !!! ), man spricht auch von dem Differenzdruckverfahren. Sicherlich bieten wir diese Leistung auch zu Festpreisen. Aber auch wir haben Kleingedrucktes und eine Preisgarantie geben wir nur auf ein individuelles Angebot.

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